ValetPark Leipzig
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung auf dem Betriebsgelände im Rahmen eines Valet-Parking-Services am Flughafen Leipzig/Halle, die Fahrzeugübernahme und -rückgabe am Terminal des Flughafens sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von ValetPark Leipzig schriftlich anerkannt.
Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von ValetPark Leipzig ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde und ValetPark Leipzig. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er ValetPark Leipzig gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern ValetPark Leipzig eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Leistungen, Preise, Zahlung
ValetPark Leipzig ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von ValetPark Leipzig gegenüber Dritten.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Die Preise sind Endpreise.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von ValetPark Leipzig allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 %, anheben. Die Rechnung von ValetPark Leipzig ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. ValetPark Leipzig kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern. ValetPark Leipzig ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von ValetPark Leipzig aufrechnen oder mindern.
Für alle KFZ der Kategorie „Kleinbusse“ wie VW T1–T6, Opel Vivaro, Ford Transit oder dergleichen ist ein Aufpreis in Höhe von 10 EUR fällig. Für Fahrzeuge/Busse, die über die Größe der genannten Kleinbusse hinausgehen, wie etwa Mercedes Benz Sprinter oder ähnliche, können wir gerne auf Anfrage einen individuellen Preis anbieten.
Valet-Service
In der Regel erfolgt der Valet-Service individuell entsprechend den Abflug- und Landezeiten des Kunden. ValetPark Leipzig übernimmt dabei die Fahrzeugübernahme direkt am Flughafen Leipzig/Halle am vereinbarten Terminal sowie die Rückgabe des Fahrzeugs an derselben Stelle nach der Rückkehr des Kunden.
Die Abflug- und Landezeiten sind vom Kunden in der Reservierungsanfrage korrekt anzugeben.
ValetPark Leipzig haftet nur für eine verspätete Fahrzeugübernahme bzw. Fahrzeugrückgabe am Flughafen Leipzig/Halle, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind und die Übergabe aufgrund eines Verschuldens von ValetPark Leipzig nicht ordnungsgemäß erfolgt und der Kunde hierdurch seinen Flug nicht mehr erreicht.
Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter, nicht von ValetPark Leipzig verschuldeter Umstände ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, ValetPark Leipzig rechtzeitig vor Ankunft am Flughafen über seine tatsächliche Ankunftszeit zu informieren, um eine reibungslose Fahrzeugübernahme zu gewährleisten.
Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist ValetPark Leipzig berechtigt, die Fahrzeugübernahme oder -rückgabe zu verweigern, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt bei Fahrzeugübernahme am Terminal des Flughafens Leipzig/Halle. Das Fahrzeug wird durch ValetPark Leipzig zwischen Terminal und Betriebsgelände bewegt und dort sicher verwahrt. Im Rahmen der betrieblichen Organisation kann es erforderlich sein, dass das Fahrzeug innerhalb des Betriebsgeländes umgeparkt wird. Der Fahrzeugschlüssel wird während der gesamten Parkdauer in einem gesicherten Safe aufbewahrt. Nach Beendigung der Parkdauer erfolgt die Rückführung des Fahrzeugs zum Terminal und die Übergabe an den Kunden.
Sollte für den Kunden die Notwendigkeit weiterer Leistungen bestehen, kann ValetPark Leipzig hierfür ein gesondertes Entgelt verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe alle Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Rücktritt
ValetPark Leipzig räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat ValetPark Leipzig Anspruch auf angemessene Entschädigung. ValetPark Leipzig hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ValetPark Leipzig kein Schaden entstanden oder der von ValetPark Leipzig entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Sofern ValetPark Leipzig den Schaden konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von ValetPark Leipzig sind bei der Schadenberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gilt auch, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Leistungsbeginnes, verzichtet ValetPark Leipzig auf Entschädigungsansprüche. Parkplätze mit der Best-Preis-Bezeichnung können nicht storniert werden. Generell gilt: Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann auch ValetPark Leipzig vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von ValetPark Leipzig die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür bestimmten Frist geleistet, so ist ValetPark Leipzig ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde und ValetPark Leipzig sind darüber hinaus jedoch berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund sind im Übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von ValetPark Leipzig sowie die berechtigte Besorgnis von ValetPark Leipzig, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Haftung von ValetPark Leipzig & Haftung für Fahrzeugschäden
Die Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von ValetPark Leipzig bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. ValetPark Leipzig übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. ValetPark Leipzig haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet ValetPark Leipzig für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden.
Haftung für Gepäckbeschädigung
ValetPark Leipzig übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Valet-Service Gepäckstücken des Kunden von diesem selbst verschuldet oder nicht selbst verschuldet auftreten. ValetPark Leipzig ist mit größter Sorgfalt bemüht, das Fahrzeug des Kunden rechtzeitig zu den mitgeteilten Zeiten am Flughafen zu übernehmen bzw. übergeben. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. ValetPark Leipzig haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist ValetPark Leipzig vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von ValetPark Leipzig oder Dritter auf dem Betriebsgelände von ValetPark Leipzig sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von ValetPark Leipzig verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von ValetPark Leipzig verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an ValetPark Leipzig ab, soweit ValetPark Leipzig aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Im Übrigen haftet ValetPark Leipzig auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens ValetPark Leipzig. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ValetPark Leipzig nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet ValetPark Leipzig nur, wenn ValetPark Leipzig das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von ValetPark Leipzig ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ValetPark Leipzig. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren. VI. Verhalten auf dem Betriebsgelände Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von ValetPark Leipzig, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich ValetPark Leipzig zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken, und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist ValetPark Leipzig berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist ValetPark Leipzig berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Leipzig ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von ValetPark Leipzig, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind ValetPark Leipzig, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist ValetPark Leipzig berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Kontaktaufnahme
Indem Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, stimmen Sie zu, dass wir Sie jederzeit per E-Mail oder anderen Kommunikationskanälen kontaktieren dürfen, um Ihnen relevante Angebote und Neuigkeiten zu präsentieren. Sollten Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten wollen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diesem Kontakt zu widersprechen. Hierzu finden Sie in jedem unserer Newsletter einen entsprechenden Link, über den Sie Ihr Abonnement beenden können.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Radefeld. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechsel Streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Leipzig als Gerichtsstand. ValetPark Leipzig ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 11.06.2026

